Wahl der Frauenbeauftragten an der Tierärztlichen Fakultät
An alle Studentinnen, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Professorinnen
28.04.2016
Im Sommersemester 2016 ist turnusgemäß die Wahl der Frauenbeauftragten, ihrer Stellvertreterinnen und der ständigen Vertreterin durchzuführen.
In einem ersten Schritt erfolgt die Wahl der Frauenbeauftragten in der Sitzung des Fakultätsrates am 30. Mai; die Wahl der Stellvertreterinnen erfolgt danach mit einem gesonderten Aufruf zur Abgabe von Vorschlägen.
Für die Wahl der Frauenbeauftragten sind alle Studentinnen, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Professorinnen vorschlagsberechtigt. Es kann jede Frau aus dem Kreis des hauptberuflich tätigen wissenschaftlichen Personals vorgeschlagen werden. Die vorschlagende Person soll benannt sein (Studentinnen mit Matrikel-Nr.; sonstige Vorschlagsberechtigte mit Angabe der Dienststelle).
Die Vorschläge können elektronisch ( vorschlag-frauenbeauftragte@dekanat.vetmed.uni-muenchen.de) oder schriftlich an das Dekanat gesendet werden.
Als Frist für die Einreichung von Vorschlägen wird Freitag, 13. Mai 12 Uhr festgesetzt. Das weitere Vorgehen ist im Wahlmodus festgelegt.
Prof. Dr. Joachim Braun
Dekan