Fakultätsbeirat
Der Fakultätsbeirat der Tierärzlichen Fakultät wurde als ein unabhängiges Gremium von Experten eingerichtet, das die Tierärztliche Fakultät in wissenschaftlichen und organisatorischen Fragen beraten soll. Insbesondere soll der Fakultätsbeirat gehört werden zu dem von der Fakultät aufgestellten Entwicklungsplan, Vorschlägen zur Gliederung der Fakultät sowie der Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Professuren. Der Fakultätsbeirat nimmt den Rechenschaftsbericht der Fakultät entgegen und kann über ihn beraten
Der Fakultätsbeirat besteht aus maximal 5 Mitgliedern, die von der Tierärztlichen Fakultät berufen werden. Mitglieder des Fakultätsbeirats sollen entweder durch herausragende wissenschaftliche Leistungen, durch wissenschaftspolitisches Engagement oder Erfahrung in Führungspositionen von für die Fakultät relevanten Industrieunternehmen ausgewiesen sein.
Der Fakultätsbeirat trifft sich zumindest einmal jährlich. Im Rahmen dieser Zusammenkunft gibt die Fakultät einen Rechenschaftsbericht und informiert die Mitglieder des Fakultätsbeirats über laufende Forschungsvorhaben. Die Ergebnisse der Zusammenkünfte sollen direkt vor Ort erarbeitet werden und mit Mitgliedern der Fakultätsleitung besprochen werden. Die Empfehlungen des Fakultätsbeirats werden dem Fakultätsrat der Tierärztlichen Fakultät zugeleitet und dort diskutiert.