Tierärztliche Fakultät
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Beurlaubung

Studierende haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich unter bestimmten Voraussetzungen für ein oder maximal zwei Semester beurlauben zu lassen. Gründe können beispielsweise Krankheit oder Mutterschaft sein. Genauere Informationen finden Sie auf folgenden Seiten der LMU:

Beurlaubung allgemein

Vor Antragstellung ist allerdings darauf zu achten, dass es keine Probleme gibt bei gleichzeitig gegebener Antragstellung auf BAföG: um einen BAföG-Antrag stellen zu können, muss die Fakultät ein "reguläres Studium" bescheinigen. Dies könnte je nach Sachlage jedoch unter Umständen mit einer geplanten Beurlaubung kollidieren.


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