Tierärztliche Fakultät
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Tollwutimpfung

Generell ist aus arbeitsmedizinischer Sicht bei Studierenden der Tiermedizin der LMU München eine präexpositionelle Tollwutimmunisierung nicht indiziert bis auf spezielle Einzelfälle.

Gemäß §15 Biostoffverordnung Anhang IV ist die Tollwutimpfung nur dann Beschäftigten und Studierenden der Tiermedizin verpflichtend anzubieten, wenn Tätigkeiten mit regelmäßigem längerfristigen Kontakt zu infizierten Tieren oder zu infizierten Proben und Materialien ausgeübt werden oder wenn in einem Gebiet mit Wildtollwut Tätigkeiten mit regelmäßigem Kontakt zu freilebenden Tieren ausgeführt werden.

Die Wildtollwut existiert gemäß amtlicher Statistik erfreulicherweise seit 2002 in Bayern nicht mehr; seit über 5 Jahren ist in ganz Bayern kein einziger Wildtollwutfall aufgetreten.

Dennoch bietet der betriebsärztliche Dienst präventive Tollwutimmunisierungen in vier Arbeitsbereichen mit besonderem Gefährdungspotential und bei längerem, mindestens achtwöchigem täglichem Kontakt kostenlos an, da in diesen Bereichen ein arbeitsmedizinisch relevantes Tollwutrisiko durch Tiere, die außerhalb von Bayern stammen, nicht sicher ausgeschlossen werden kann.

Die 4 besonderen Gefährdungsbereiche bezüglich Tollwut sind im Einvernehmen mit den zuständigen Institutsleiter/inne/n wie folgt definiert:

  • mehrmonatige durchgehende (mind. 8 Wochen) bzw. längerfristige vollschichtige (mind. 50 Dienste) Tätigkeiten im Nachtdienst in der Ambulanz der Medizinischen Kleintierklinik
  • mehrmonatige durchgehende (mind. 8 Wochen) bzw. längerfristige vollschichtige (mind. 50 Dienste) Tätigkeiten in der Neurologischen Abteilung der Medizinischen Kleintierklinik
  • mehrmonatige durchgehende (mind. 8 Wochen) bzw. längerfristige vollschichtige (mind. 50 Dienste) Tätigkeiten im Sektionssaal der Tierpathologie
  • mehrmonatige durchgehende (mind. 8 Wochen) bzw. längerfristige vollschichtige (mind. 50 Dienste) Tätigkeiten mit häufigem Fledermauskontakt in der Klinik für Vögel.

Sowohl Beschäftigten, als auch Tiermedizinstudierenden, Famulanten und Famulantinnen, Doktoranden und Doktorandinnen und studentische Hilfskräfte, die entsprechend lange in diesen Bereichen tätig sind, können den betriebsärztlichen Dienst bzgl. präexpostioneller Tollwutimpfung (insgesamt 4 Impfungen) kontaktieren. Diese wird dann generell kostenlos im Rahmen der Impfsprechstunde (jeden Montag von 13.00 - 15.00 Uhr) durchgeführt.

Bei allen übrigen Tiermedizinstudierenden wird die Tollwutimpfung generell nicht durchgeführt, da sich im Rahmen der studienüblichen Praktika aus arbeitsmedizinischer Sicht kein hinreichend hohes Tollwutrisiko ergibt, als dass im Vergleich zu den potentiellen teils vital bedrohlichen Nebenwirkungen des Tollwutimpfstoffes eine präventive Tollwutimpfung allgemein zu rechtfertigten ist.

Wenn ein Tiermedizinstudent dennoch unbedingt gegen Tollwut präexpositionell geimpft werden möchte, ist dies im Rahmen von Reiseschutzimpfungen seit Mitte 2007 bei Reisen in Tollwutgefährdete Länder zumeist problemlos beim Hausarzt möglich, da seit Mitte 2007 die meisten gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für Reiseschutzimpfungen zu 80% -100% übernehmen.


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