Tierärztliche Fakultät
print

Links und Funktionen

Navigationspfad


Inhaltsbereich

Fairnessgebot für (mündliche) Prüfungen

Im Rahmen von (mündlichen) Prüfungen muss der Prüfer (im Folgenden auch die Prüferin) insbesondere folgende Punkte beachten:

 

  1. Der Prüfer darf keinerlei Unterschiede machen in Abhängigkeit von Geschlecht oder der Nationalität des Prüfungskandidaten.
  2. Der Prüfer darf keinerlei Bevorzugung oder Benachteilung gegenüber dem einzelnen Prüfling zeigen.
  3. Der Prüfer darf nicht durch ihm vorher bekannte Ereignisse bei seiner Wertung voreingenommen sein.
  4. Der Prüfer sollte mit allen Prüflingen gleichermaßen verbal und non verbal kommunizieren. Dies betrifft insbesondere: gleiche Freundlichkeit, gleiche Art der Fragestellung, gleiche Reaktion auf falsche oder fehlende Antworten, gleiche Art der Hilfestellung.
  5. Der Prüfer darf prüfungsrelevante Sprachschwierigkeiten nicht zum Gegenstand des Prüfungsgesprächs machen, sondern muss vielmehr auf sie Rücksicht nehmen.
  6. Der Prüfer hat es während der gesamten Prüfungsdauer zu unterlassen, den Prüfling auf jegliche Art und Weise bewusst zu verunsichern oder Prüfungsangst zu erzeugen bzw. zu verstärken (z. B. durch ironische Nebenbemerkungen, auf die Uhr schauen während der Denkpausen des Prüflings, auf den Tisch trommeln, Papier ordnen etc.).
  7. Der Prüfer darf in keiner Situation unfair und beleidigend sein bzw. wirken.
  8. Der Prüfer hat jedem einzelnen Prüfling seine ungeteilte Aufmerksamkeit zu widmen.
  9. Bei Gruppenprüfungen sollten Fragen nicht weitergereicht werden.
  10. Unnötige Wartezeiten vor oder während der Prüfung sind zu vermeiden.
  11. Nach Möglichkeit sollte bei Wiederholungstestaten oder –prüfungen der Prüfer gewechselt werden.
  12. Der Prüfer ist angehalten, bei jedem Prüfling die vorgeschriebene Mindest- bzw. Höchstzeit einzuhalten. Dabei sollten als Richtlinie für Testate 10 Minuten pro Prüfling gelten, bei nach der TAppV vorgeschriebenen Prüfungen die dort festgesetzte Zeit, in der Regel 20 Minuten pro Prüfling.

Servicebereich