Studienzeitverkürzung
Informationen für "Querläufer" im klinischen Abschnitt des Studiums
Als "Querläufer" wird hier bezeichnet, wer
- nach 4 Semester Studium nach dem SS 06 mit dem Physikum begonnen hat, es aber erst nach dem 5. Semester abgeschlossen hat oder
- nach dem SS 06 mit dem Physikum begonnen hat, es aber erst nach dem 6. Semester (SS 07) abschließen wird oder
- wer das Physikum vollständig nach dem WS 06/07 absolviert hat.
Wichtig: Alle Studierenden, die am 1. Oktober (Inkrafttreten der Studienordnung zur TAppV) noch nicht zum Staatsexamen 1. Teil zugelassen sind, werden grundsätzlich nach TAppV behandelt. Da es in der TAppV keine besonderen Regelungen zum Prüfungsablauf wie in der alten TAppO gibt, ist auch nichts über Mindeststudienzeiten zwischen Prüfungen enthalten. Die TAppV sieht nur vor, daß vor Abschluß der Prüfungen nach §30 (Berufs- und Standesrecht) der Nachweis zu führen ist, daß mindestens 3 Studienjahre absolviert wurden.
In praxi bedeutet das, daß das Ende der Prüfungen (früherer Teil 3 nach TAppO) entscheidend ist. Studierende der Gruppe 1 und 3, die die erforderlichen Scheine zur Zulassung zu den Prüfungen nach dem WS 07/08 vorweisen können, gehen danach in die Rotation und werden die letzten Prüfungen im Laufe des WS 09/10 absolvieren. Sie erfüllen also die Anforderung von mindestens 3 Studienjahren zwischen Physikum und Abschluß der Prüfungen. Ein Antrag auf Studienzeitverkürzung ist also NICHT nötig.
Studierende der Gruppe 2 können einen Antrag auf Studienzeitverkürzung nach TAppV §67 Nr. 4 stellen. Ein typischer Fall ist jemand, der im SS 06 mit dem Physikum begonnen hat, aber ein Fach des Physikums erst nach dem SS 07 abschließen kann. Diese Studierenden haben an den Veranstaltungen im 5. und 6. Semester teilgenommen und werden nach dem 7. Semester alle Scheine für die Zulassung zu den Prüfungen (früherer 1. Teil nach TAppO) haben. Diese Studierende würden ohne Studienzeitverkürzung nur 2,5 Studienjahre bei Abschluß der Prüfungen im Laufe des WS 09/10 haben. Bitte stellen Sie den Antrag erst, wenn das Physikum bestanden ist.
Bitte stellen Sie einen Antrag auf Studienzeitverkürzung an das Prüfungsamt. Der Antrag muß enthalten:
- Das ausgefüllte Formblatt "Studienzeitverkürzung"
- Eine Aussage, ob die für die Prüfungen nach dem WS 07/08 notwendigen Scheine und Übungen im 5. und 6. Semester gemacht wurden oder werden
- Kurze Begründung
Prof. Dr. Joachim Braun
Vorsitzender des Prüfungsausschusses für die Tierärztliche Prüfung