Tierärztliche Fakultät
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Befreiung

Nähere Einzelheiten zu den Studienbeiträgen und etwaigen allgemeinen Befreiungsgründen finden sich auf den Seiten der LMU.


Informationen zur Planung des Termins für das 16 Wochen Praktikum

  • Nach dem BayHSchG besteht für Semester, in denen überwiegend oder ausschließlich eine für das Studienziel erforderliche berufs- oder ausbildungsbezogene Tätigkeit absolviert wird keine Beitragspflicht für Studienbeiträge. Dies trifft nur dann zu, wenn das große Praktikum wirklich überwiegend in einem Semester absolviert wird und nicht auf mehrere Semester verteilt wird. Daraus ergibt sich folgende Verfahrensweise:
    • Ermitteln Sie über Coremato den Endzeitpunkt ihres letzten Rotationsblocks.
    • Der ermittelte Zeitpunkt ist der frühest mögliche Praktikumsanfang.
    • Die Semester dauern immer von 1. Oktober bis 31. März (Winter), 1. April bis 30. September (Sommer).
    • Legen Sie das Praktikum so, dass Sie mindestens 13 Wochen in einem Semester im Praktikum sind.
    • Achtung: Falls Sie im gleichen Zeitraum ein anderes Pflichtpraktikum (z.B. Schlachthofpraktikum) absolviert haben, wird diese Zeit natürlich auch zur Praktikumszeit gerechnet.
  • Verfahren zur Befreiung:       
  • Füllen Sie das Formblatt aus und reichen es beim Prüfungsamt ein.
  • Machen Sie dies so rechtzeitig wie möglich.
  • Wenn Sie bis 10 Tage vor der Zahlungsfrist einen Bescheid haben, müssen Sie nur die momentan 42 € Grundbeitrag rechtzeitig bezahlen.
  • Falls Sie den Antrag zu spät eingereicht haben und bis 10 Tage vor Zahlungsfrist keinen Bescheid erhalten haben, müssen Sie unbedingt die Studienbeiträge plus Grundbeitrag bezahlen. Die Studienbeiträge werden dann nach Erhalt des Bescheids zurückerstattet (Bei Nichtzahlung erfolgt Exmatrikulation).
  • Sofern Sie die 42 € Grundbeitrag bezahlt wurden bleiben Sie während der Zeit immatrikuliert.
  • Hier kommen Sie auch direkt zu den Informationen des Prüfungsamts: Befreiung bei Praktika

Studiengebühren im bzw. nach dem 11. Fachsemester

Wer nach dem 11. Fachsemester noch Prüfungstermine hat, die damit zeitlich bereits im 12. Semester liegen, kann (sofern die Prüfungen bestanden werden), Studiengebühren für dieses 12. Semester durchaus wieder rückerstattet bekommen, wenn er in diesem Semester nur noch wenige Tage durch Prüfungen belegt hat. Mehr Infos bzw. Antragstellung bei der Studentenkanzlei, Sachgebiet 5 (Studiengebühren).

Laut Rechtsabteilung der LMU muss man für Prüfungen nicht zwangsläufig immatrikuliert sein. Jedoch ist unbedingt zu beachten, dass man sich nur dann vor den Prüfungen des 11. Semesters exmatrikulieren kann, wenn man bis zu diesem Zeitpunkt bereits mindestens 11 Fachsemester absolviert hat. Grund: die Prüfungsordnung schreibt vor, dass das TM-Studium in einer Regelstudienzeit von 5,5 Jahren zu absolvieren ist. Infos gibt es dazu in der Studentenkanzlei.