Praktika
Nach der TAppV sind während des Studiums insgesamt sechs Praktika abzuleisten. Die Studienordnung legt folgende Zeitrahmen der Praktika fest:
| Bezeichnung | Zeitpunkt | Wochen | Stunden |
|---|---|---|---|
| Landwirtschaft* | nach dem Vorphysikum | 2 | 70 |
| Öffentl. Veterinärwesen | nach dem 4. Semester | 2 | 75 |
| Kurative Praxis | nach dem Physikum | 4 | 150 |
| Hygienekontrolle, Lebensmittelüberwachung | nach dem 5. Semester | 2 | 75 |
| Schlachttier- und Fleischuntersuchung | nach dem 8. Semester, bzw. nach dem Pathologie/Lebensmittel Rotationsblock | 3 | 100 |
| Kurative Praxis | im 10. Fachsemester | 16 | 700 |
* Neue Informationen zum Landwirtschaftlichen Praktikum!
Weitere Informationen zu Praktika
Praktische Ausbildung gemäß §§52 und 58 TAppO oder §§55 und 61 TAppV
Praktische Ausbildung im Lebensmittelbereich
- Praktika im Ausland
Nur noch Praktika in Nicht-EU-Staaten bedürfen der Anerkennung durch das Prüfungsamt vor Antritt des Praktikums.
Bei der Ausbildung in einem Nicht-EU-Staat in der Schlachttier- und Fleischuntersuchung ist Voraussetzung für eine Anerkennung, dass der Betrieb eine EU-Zulassung besitzt und hauptamtliche, für den Betrieb verantwortliche Tierärztinnen oder Tierärzte vorhanden sind. - Ausnahmen nach §64 Nr. 10 TAppO im Hinblick auf den vorgegebenen Zeitraum
Ausnahmen sind nur für die Praktika nach §52 TAppO Abs. 1 und 2 möglich. - Antragsunterlagen
Für die Anerkennung einer praktischen Ausbildung in Nicht–EU-Staaten ist dem Antragsformular beizufügen ein Einladungsschreiben der Ausbildungsstätte mit kurzer Beschreibung des Praktikumplatzes (EU-Zulassung). Schreiben, die nicht in Deutsch oder Englisch verfaßt sind, ist eine deutsche Übersetzung beizulegen.
Anträge nach §64 Nr. 10 TAppO sind zu begründen.
Antragsformular (pdf, 149 KByte)
Praktische Ausbildung gemäß §§54 und 57 TAppO oder §§57 und 60 TAppV
Ausbildung in der kurativen tierärztlichen Praxis oder in einer Tierklinik
- Praktika im Ausland
Eine praktische Ausbildung im Ausland bedarf ab sofort keiner Anerkennung durch das Prüfungsamt. Damit sind Praktika im Ausland solchen im Inland gleichgestellt. - Ausnahmen nach §64 Nr. 11 TAppO oder §67 Nr. 5 TAppV
Dem Antragsformular ist eine Beschreibung der Praxis beizufügen mit einer Begründung für die Wahl dieses Praktikumplatzes. Schreiben, die nicht in Deutsch oder Englisch verfaßt sind, ist eine deutsche Übersetzung beizulegen.
Antragsformular (pdf, 147 KByte) (Dieses Formular gilt nur für Ausnahmen gemäß TAppV, siehe Punkt 2!)
Bitte die Anträge per Download ausdrucken
Alle Anträge (auf Ausnahmen etc.) sind am Prüfungsamt abzugeben (Briefkasten). Die Antragsteller werden per Post benachrichtigt.
Grundsätzlich müssen kurative Praktika (kleines, großes) nicht gesondert vorab genehmigt werden! Nur bei den oben erwähnten Ausnahmen ist das Antragsformular ausgefüllt beim Prüfungsamt abzugeben!
Ansonsten gilt für jedes Praktikum (Ausnahme bisher: Landwirtschaftspraktikum, sofern hier in Oberschleissheim abgeleistet), dass die Praktikumsstelle ein entsprechendes Formular ausfüllen und unterschreiben muss als Bestätigung des erfolgreich absolvierten Praktikums.
Die einzelnen Praktikumsvordrucke finden Sie auf den Seiten des Prüfungsamts!
Wichtige Informationen zum 16wöchigen Praktikum:
In letzter Zeit häufen sich die Anfragen nach Durchführung des "großen" Praktikums, wobei es vor allem um die Zahl der Einrichtungen innerhalb des 16wöchigen Praktikums geht, sowie um den zeitlichen Zusammenhang einzelner Praktikumsteile.
Grundsätzlich werden im Interesse der Studierenden schon jetzt die etwas großzügigeren Bedingungen der TAppV angewendet.
1) Nach TAppV kann das Praktikum an bis zu 4 Einrichtungen (nach TAppO nur 2) innerhalb der 16 Wochen abgeleistet werden. Studenten, die noch unter die TAppO fallen (z.B. derzeit in der Rotation) können diese Regelung mit einem formlosen Antrag unter Nennung der Zeiten und Praktikumsplätzen beantragen. Eine Genehmigung von mehr als 4 Plätzen ist NICHT möglich.
2) Nach der TAppV SOLL das Praktikum zusammenhängend abgeleistet werden. Bei Aufenthalten im Ausland ist eine bis zu einwöchige Unterbrechung zwischen 2 Teilen möglich. Eine Verlängerung der Unterbrechungszeit über eine Woche hinaus für alle Teile des Praktikums ist nicht möglich.
Allgemeines zur Versicherung bei Praktika
Es gilt allgemein, dass Studierende, die im Rahmen des Studiums ein Pflichtpraktikum innerhalb von Deutschland absolvieren, über die Universität unfallversichert sind. Bei Auslandspraktika müssen sich die Studierenden in der Regel selbst um Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung kümmern, außer, sie sind über die Praktikumsstelle direkt versichert (evtl. bei Haftpflicht; bitte selbst dort erkundigen!). Weitere Informationen finden Sie unter:
http://www.daad.de/ausland/index.de.html
Unfall während eines Praktikums:
Wenn Sie ein Praktikum in Deutschland absolvieren, sind Sie somit über die LMU versichert. Sollte Ihnen ein Unfall zustoßen, müssen Sie schnellstmöglich ein Formular für die Unfallkasse ausfüllen. Infos und Formular finden Sie hier!
Fördermöglichkeiten für das Große Kurative Praktikum im Ausland
Wer im Rahmen des Großen Kurativen Praktikums ins Ausland geht, hat über Student und Arbeitsmarkt verschiedene Möglichkeiten (z. B. bei Praktika in England) der finanziellen Förderung. Näheres finden Sie hier!
Außerdem gibt es seit neuestem auch Fördermöglichkeiten über das Referat Internationale Angelegenheiten. Ansprechpartner ist Herr David.
Der Bundesverband praktischer Tierärzte (BpT) startet Siegelvergabe
Da Tierärztliche Praxen und Kliniken eine große Rolle bei der Ausbildung der Studierenden spielen, hat der BpT zusammen mit Studierenden, tierärztlichen Ausbildungsstätten und dem veterinärmedizinischen Fakultätentag im Rahmen des Bielefelder Gesprächekreises das Qualitätssiegel "Tierärztliche Ausbildungspraxis" entwickelt.
Dies soll den Studierenden die Suche nach der "richtigen" Tierarztpraxis für die Pflichtpraktika erleichtern. Hier können Sie mehr erfahren: Meldung BpT
Das neue Siegel können Sie sich hier ansehen: Siegel
Kontakt:
Tatjana Monschau
Tel.: 069 - 66 98 18 - 0
Email: bpt.monschau@tieraerzteverband.de
Informationsblatt für Studenten mit ergänzenden Informationen der Universität München, inklusive Hinweisen zum Übergang TAppO zu TAppV
Gemeinsame Hinweise der Tierärztlichen Ausbildungsstätten zu den Praktika (TAppV):
Informationen zur Planung des Termins für das 16 Wochen Praktikum
Praktikumsangebote:
- Neu! Das AO Resarch Institut (Davos, Schweiz) ist eine medizinisch ausgerichtete Stiftung bietet jetzt im Bereich der orthopädisch ausgerichteten, präklinischen Forschungsabteilung Praktikantenstellen für Tiermedizin-Studierende an. Nähere Informationen finden Sie hier: AO Foundation
- Die DVG unterhält eine Praktika-Sammlung.
- Im Studiensekretariat werden Fragebögen zu Praktikumsstellen inkl. Adressen aufbewahrt und können eingesehen werden.
- Student und Arbeitsmarkt: hier werden auch diverse Praktika angeboten!