Tierärztliche Fakultät
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Sitzung der Münchener Tierärztlichen Gesellschaft

19.07.2017

Münchener Tierärztliche Gesellschaft
Gegr. 1873
Veterinärstr. 13, 80539 München
Gemeinsam mit dem Tierärztlichen Bezirksverband Oberbayern

E I N L A D U N G

zur Sitzung am

Mittwoch, den 19. Juli 2017
Hörsaal der Chirurgischen Universitätstierklinik München,
Königinstr. 14, 80539 München

Programm
I. Bericht des Kassiers ab 17.45 Uhr
II. Neuwahl des 2. Vorstandsvorsitzenden und des Kassiers ab 18.00 Uhr


III. Hauptvortrag: ab 18:15 Uhr

Dr. med. vet. Anne Becher
Dipl. – Wirtschaftsmedizinerin, Geschäftsführerin dr becher griesbauer gmbh, Straubing


Ist in Zukunft tierärztlicher Notdienst noch finanzierbar?

Im Moment geben immer mehr Kliniken Ihren Status zurück, damit sie keinen 24h Notdienst mehr anbieten müssen. Gleichzeitig lassen sich Existenzgründer nieder, die nur noch von 8:00 bis 19:00 Uhr tierärztliche Leistungen anbieten. In manchen Regionen Bayerns war und ist es schon schwierig im Notfall einen Tierarzt zu finden. Dieses Problem wird sich in Zukunft noch weiter verschärfen.
Laut der neusten Untersuchung arbeiten 47% der angestellten Tierärzte länger, als es das Arbeitszeitgesetz vorsieht. Gleichzeitig sind die realen Stundenlöhne von vielen angestellten und selbständigen Tierärzten bei weitem nicht angemessen. Es stellt sich deshalb die Frage, wie in Zukunft tierärztlicher Notdienst finanziert werden kann und wer dafür die Verantwortung übernimmt.
Aus Sicht der Betriebswirtschaft gibt es mehrere Modelle, wie ein wirtschaftlich tragfähiger Notdienst strukturiert sein kann. Diese haben verschiedene Vor- und Nachteile und erfordern neue Wege der Kooperation von niedergelassenen Tierärzten. Allerdings ergeben sich dabei auf Grundlage der Kostenrechnung wesentlich höhere Stundensätze und folglich ein höheres Preisniveau als bisher mit der GOT realisiert wird. Wer trägt diese Kosten?

anschließend


IV. Falldemonstration

Welche Stundensätze müssen verrechnet werden, um die Tierärzte, die den Notdienst leisten, angemessen zu vergüten und das Arbeitszeitgesetz einzuhalten?


Dazu wird eine konkrete Kostenrechnung für mehrere Praxistypen durchgeführt.

2 Stunden als Fortbildung zur kaufmännisch-betriebswirtschaftlichen Praxisführung


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