Tierärztliche Fakultät
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ERASMUS Outgoings

ERASMUS+ an der Tierärztlichen Fakultät

ERASMUS+ Studium

Für Studierende an der Tierärztlichen Fakultät bietet sich insbesondere das 5. Fachsemester für ein Studium im Ausland an, das über ERASMUS+ gefördert wird.
Im Vergleich zu anderen Fachbereichen ist dies ein eher eingeschränkter Zeitraum. Dies liegt darin begründet, dass in späteren Fachsemestern regelmäßig an Kursen oder Seminaren teilgenommen werden muss, was wiederum Voraussetzung für die Zulassung zur entsprechenden Prüfung ist. Um nicht gleichzeitig mehrere Kurse besuchen zu müssen oder gar ein Jahr zu verlieren, empfiehlt sich für den Auslandsaufenthalt insbesondere das erste klinische Fachsemester.

Die Anzahl der Studienplätze an den Partneruniversitäten sind vertraglich geregelt und begrenzt. Daher müssen Interessentinnen/Interessenten an einem fakultätsinternen Bewerbungsprozess teilnehmen – eine direkte Bewerbung an den Partnerfakultäten ist nicht möglich.

Für Studierende des 3. Fachsemesters, die Interesse haben, im 5. Fachsemester an einer Partneruniversität zu studieren, findet jährlich zu Beginn des Wintersemesters eine Informationsveranstaltung statt.
Die Ankündigung erfolgt via Moodle - stellen Sie also sicher, dass Sie im jeweiligen Verteiler des 3. Fachsemesters auf Moodle eingeschrieben sind.


Ein weiteres Treffen findet im Dezember statt. Bis dahin sollte entschieden sein, ob ein Auslandsaufenthalt für Sie tatsächlich in Frage kommt. Eine Absage während des oder nach Ablauf des Bewerbungsprozesses sollte unbedingt vermieden werden, da der Platz für Mitstudierende verloren geht - und damit wertvolle Erfahrungen und Bekanntschaften.

Einige Orte erfreuen sich besonderer Beliebtheit – in diesen Fällen entscheiden Sprachniveau und Vorphysikumsnoten über die Verteilung; eine vorherige Priorisierung der Wunschorte ist also wichtig.

Im Januar müssen dann sämtliche Bewerbungsunterlagen abgegeben werden. Nach der Nominierung muss zudem eine Bewerbung an der zugeteilten Partneruniversität erfolgen (in der Regel auf deren Website).

Einige Zeit vor Abreise muss zudem das sogenannte „Learning Agreement“ erstellt werden. In diesem werden Veranstaltungen und Kurse aufgeführt, die Sie im Ausland besuchen möchten. Grundlage dafür stellen die Vorlesungsverzeichnisse bzw. ähnliche Informationen auf den jeweiligen Webseiten dar. Als Vorgabe der Tierärztlichen Fakultät müssen pro Semester Veranstaltungen im Umfang von mindestens 20 ECTS besucht werden.
Oft stimmen die online gefundenen Informationen nicht mit dem Kursangebot vor Ort überein oder man hat den Umfang unter- bzw. überschätzt – das ist kein Problem, da bis 4 Wochen nach Vorlesungsbeginn das Learning Agreement geändert werden kann – vorausgesetzt die Koordinatoren beider Fakultäten stimmen zu.

Beachten Sie bitte Folgendes:
Wenn Sie BAföG-Förderungen erhalten, lohnt es sich zu wissen, dass eine BAföG-Förderung, die man in Deutschland erhält, nicht einfach ins Ausland mitgenommen werden darf.
Innformieren Sie sich bitte frühzeitig über Bestimmungen und Beantragung des Auslands-BAföG.
Auch wenn Sie im Inland keine BAföG-Förderung erhalten, kann sich ein BAföG-Antrag für die geplante Zeit im Ausland lohnen.

 

Kann ich mehr über das Studium an den einzelnen Partnerfakultäten erfahren?


Am Abschluss des ERASMUS+ Auslandsaufenthalts müssen die Studierenden einen Erfahrungsbericht einreichen. Sie können diese im Referat für Internationale Angelegenheiten (Stichwort Infothek) bzw. eine Auswahl davon online auf MoveON einsehen (Dropdown-Feld „Fakultät“ „08 Tierärztliche Fakultät“ auswählen und anschließend auf die interessierende Partnerfakultät klicken, dann auf das Feld „Erfahrungsberichte“)

Aktuelle Informationen und Fristen finden Sie in unserem Moodle-Kurs.

Weitere, grundsätzliche Informationen zu ERASMUS+ finden Sie auf den Webseiten des Referats für Internationale Angelegenheiten der LMU.

 

Zuständigkeiten:


Informationen zu ERASMUS+ allgemein: Website LMU, Katharina Göbel

Informationen zu den Partneruniversitäten, Bewerbungsprozess: Prof. Dr. Walter Rambeck, Dr. Stefan Nüske

Verantwortliche Sending Institution (Unterschriften, offizielle Dokumente, Anrechnung etc.): Katharina Göbel (Studiendekanat)

 

ERASMUS+ Praktikum

 

Nicht immer bieten sich die Umstände an, ein ganzes Semester im Ausland zu verbringen. Dennoch kann der Drang nach Auslandserfahrungen groß sein. Hier ist eine Alternative möglich: das Absolvieren bestimmter Praktika unter Förderung durch das ERASMUS+ Programm.
Vor allem das große kurative Praktikum kann im Ausland absolviert werden. Solange es sich um Länder der EU handelt und das Praktikum mindestens 2 Monate (genauer: 60 Tage) dauert, ist in der Regel eine Förderung möglich.
Auch in der Schweiz ist eine finanzielle Unterstützung oft möglich, die Förderung erfolgt dann aber über SEMP (Swiss-European Mobility Programme), d.h. ausschließlich durch das Budget der Schweiz.

Bitte bedenken Sie ausreichenden Versicherungsschutz (Auslandskrankenschutz, Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung).

Wir raten davon ab, andere Praktika wie z.B. im öffentlichen Veterinärwesen oder im Schlachthof im Ausland zu absolvieren.

Weitere Fragen und Antworten zu ERASMUS+ Praktikum finden Sie bei Student und Arbeitsmarkt der LMU.

 

Anrechnung von Studienleistungen aus dem Ausland (ERASMUS+)


Nachdem Sie ein Semester im Ausland verbracht haben, müssen Sie die Anrechnung der Studienleistungen in die Wege leiten – dies liegt in Ihrer Verantwortung!

Sofern Sie die erforderlichen Studienleistungen (mind. 20 ECTS-Punkte) im Ausland erbracht haben, wird Ihnen das 5. Fachsemester anerkannt.

Achtung: Pflichtkurse (Futtermittelkundeübungen) und Wahlpflichtfächer werden NICHT anerkannt. Weitere Details zu diesen Veranstaltungen und die fakultätsinterne Regelung werden bei den Infotreffen genau besprochen und sind in Moodle zu finden.

Verwechseln Sie nicht die Anrechnung des 5. Fachsemesters mit der Anrechnung der Kurse, die Sie im Learning Agreement aufgeführt haben. Letztere können in der Regel nicht anerkannt werden.

Sollten Sie sich dennoch im Ausland erbrachte Studienleistungen anerkennen lassen wollen, finden Sie alle relevanten Informationen auf unserer Webseite.

Bitte reichen Sie nach Ihrem Auslandsaufenthalt mit ERASMUS+ die folgenden Unterlagen im Studiendekanat der Tierärztlichen Fakultät ein:

  • Kopie des Learning Agreements (ggf. inklusive Änderungen) Part I bis III
  • Transcript of Records der Gasthochschule
  • Confirmation of Stay der Gasthochschule
  • Evtl. zusätzliche Bestätigung von Kursen, Scheinen etc. der Gasthochschule


Nach Prüfung der Unterlagen erhalten Sie die von uns ausgefüllte Seite 3 des Learning Agreements Part III, die Sie im Referat für Internationale Angelegenheiten abgeben müssen.


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