Tierärztliche Fakultät
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Zulassung zur Rotation

Zulassung zur Rotation 2018/19
Stand: 01.02.2018


1. Die Zulassung ergibt sich aus Art. 8 (2) der Prüfungs‐ und Studienordnung vom 30. März 2012: „Eine Zulassung zum achten Fachsemester ist erst dann möglich, wenn die Prüfungen in mindestens sechs Prüfungsfächern gem. § 29 TAppV bestanden sind.“

2. Studierende, die zum 21.03.2018 sechs oder mehr Prüfungen gemäß Nr. 1 bestanden haben, werden zur Klinischen Rotation 2018/2019 zugelassen.

3. Studierende, die zum 21.03.2018 fünf oder weniger Prüfungen bestanden haben, werden aus der
Rotation 2018/19 ausgeschlossen und erst zur Schwerpunktklinik 2019/20 zugelassen. Diese wenden sich bitte nach Bestehen ihrer sechsten Prüfung an das Studiendekanat der Tierärztlichen Fakultät (Kontakt) um eine Einteilung in die Schwerpunktklinik zu veranlassen.

4. Studierende, die bis zum 21.03.2018 fünf oder weniger Prüfungen bestanden haben, können in begründeten Ausnahmefällen eine Ausnahmegenehmigung beim Studiendekan beantragen. Hierzu geben Sie bitte bis spätestens 25.03.2018 einen schriftlichen Antrag (inkl. Begründung und ggf. Attest) im Studiendekanat bei Frau Dr. Ramspott ab.


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