Tierärztliche Fakultät
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Sachkunde Röntgendiagnostik

Erwerb der Sachkunde in der Röntgendiagnostik während der Klinischen Schwerpunktausbildung (Stand Januar 2020)

Gemäß der TAppV (§ 43 Absatz 3) gilt folgendes:

Der Erwerb der Sachkunde für den Bereich der Röntgendiagnostik kann erst nach erfolgreich abgelegter Prüfung in dem Prüfungsfach Radiologie begonnen werden und im Rahmen der Klinischen Schwerpunktausbildung oder während des externen Praktikums nach § 57 Abs. 2 (großes Praktikum!) erworben werden. Er richtet sich nach den Vorgaben der Richtlinie "Strahlenschutz in der Tierheilkunde".

Basierend auf der "Richtlinie zur Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) und zur Röntgenverordnung (RöV)" beinhaltet der Erwerb der Sachkunde in der Röntgendiagnostik folgendes:

    * Indikationsstellung

    * die technische Durchführung und

    * die Beurteilung von Röntgenuntersuchungen unter besonderer Beachtung des Strahlenschutzes.

Sie wird durch die Tätigkeit über einen Zeitraum von mindestens einem Monat unter Anleitung und Aufsicht eines Tierarztes erworben, der auf dem betreffenden Anwendungsgebiet die Fachkunde im Strahlenschutz besitzt. Zum Anwendungsgebiet zählen Röntgen, Computertomographie, Szintigraphie und Strahlentherapie.

Die Mindestzeiten müssen arbeitstäglich erbracht, aber nicht zusammenhängend abgeleistet werden. Für die Sachkunde müssen mindestens 40 Tiere in angemessener Gewichtung, d. h. verschiedene Tierarten sowie unterschiedliche Indikationen (z. B. nicht nur HD-Aufnahmen bei Hunden) radiologisch untersucht werden.

Allgemein erfasst die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz für Tierärzte alle Anwendungen der Projektionsradiographie, d. h. zweidimensionale Abbildungen eines durch Röntgenstrahlen erzeugten Schwächungsbildes. Die Anwendung anderer Verfahren, insbesondere solcher, die dosisintensive Auswirkungen haben können (z. B. Computertomographie) bedarf eines gesonderten Fachkundeerwerbs.

Der Erwerb der Sachkunde außerhalb Deutschlands kann auf Antrag ganz oder teilweise anerkannt werden, wenn er den Grundsätzen dieser Richtlinie entspricht.

Im Rahmen der klinischen Schwerpunktausbildung können Studierende sich somit zumindest tageweise die Röntgentätigkeit bescheinigen lassen, sofern die eingangs erwähnten Punkte erfüllt sind. Dabei ist für jede einzelne Röntgenuntersuchung das Formular gesondert auszufüllen, so dass man am Ende des Studiums 40 Einzelnachweise, jeweils unterzeichnet vom überwachenden Tierarzt, in der Chirurgischen Tierklinik abgibt bzw. dort zusendet. Bevor Sie die Originale der Klinik zukommen lassen, machen Sie  sich selbst von allen Nachweisen Kopien und bewahren diese auf. Sollten Sie trotz klinischer Schwerpunktausbildung und abgeleisteter Praktika nicht alle Fälle zusammen bekommen, melden Sie sich bitte frühzeitig in der Chirurgischen Tierklinik.

Allgemein: Es können jedoch keine bereits erfolgten Röntgenuntersuchungen rückwirkend bestätigt werden!

Wichtig aus aktuellem Anlass:

Für Studierende, die ihre Prüfung nach der alten TAppO bereits nach dem 2. Semester hatten und nach Absolvierung der klinischen Semester nun direkt vor dem letzten Staatsexamen stehen,  wird es noch rechtzeitig vor der letzten tierärztlichen Prüfung die Möglichkeit eines "Crash-Kurses" geben, der es ihnen ermöglicht, die Nachweise für die 40 geforderten Untersuchungen nachträglich zu erwerben.

Weiterer wichtiger Hinweis:

Nach § 57 Abs. 3 der TAppV gilt als Voraussetzung für das "große" kurative Praktikum folgendes:

"(3) Der Erwerb der Bescheinigung über eine regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an den für das Prüfungsfach Radiologie festgelegten Unterrichtsveranstaltungen ist Voraussetzung für den Beginn der Ausbildung nach Abs. 2."

Anstelle der Teilnahme an den entsprechenden Vorlesungen wurde nach Rücksprache mit dem Dekan festgelegt, dass die bestandene Prüfung in Radiologie als Voraussetzung für den Beginn des 16wöchigen kurativen Praktikums angesehen wird.

 

Detailierte Informationen finden Sie in Moodle.

 


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