Tierärztliche Fakultät
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BAföG

Allgemein

Wir bescheinigen mit dem Formblatt 05 (Leistungsnachweis) lediglich, ob bei Ihnen ein regulärer Studienverlauf vorliegt oder nicht.
Die Entscheidung über die Förderung trifft das BAföG-Amt. Darauf haben wir keinen Einfluss und Begründungen für einen abweichenden Studienverlauf müssen Sie entsprechend beim BAföG-Amt anbringen.

4. Fachsemester

Als Leistungsnachweis dient Ihr Physikumszeugnis, sofern Sie in der Regelstudienzeit studieren. Schicken Sie dieses bitte an das BAföG-Amt. Beim Physikum handelt es sich um formale, sprich benotete, Prüfungen.

Je nachdem, wann Sie Ihre Prüfung endgültig ablegen können und ihr Zeugnis erhalten, kann es eventuell durch die Bearbeitungszeiten zu Zahlungsverzögerungen kommen. Wenn Sie im Laufe des 4. Fachsemesters, um dem Vorzubeugen, Ihren Leistungsnachweis (Formblatt 05) abgeben möchten, dann schicken Sie bitte folgende Unterlagen vollständig (möglichst als eine Datei wie hier im Beispiel) in elektronischer Form über das Kontaktformular an das Studiendekanat:

  • Formblatt 05 (ausschließlich Name, Vornamen, Geburtsdatum und Geburtsort digital eintragen) - handschriftliche, ausgedruckte oder gescannte Formulare werden nicht angenommen

  • Aufforderungsbescheid des BAföG-Amts
  • aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
  • aktueller LSF-Auszug
  • Vorphysikumszeugnis

Ab dem 5. Fachsemester

Falls das BAföG-Amt einen erneuten Bescheid fordert, schicken Sie bitte folgende Unterlagen vollständig (möglichst als eine Datei wie hier im Beispiel) in elektronischer Form über das Kontaktformular an das Studiendekanat:

  • Formblatt 05 (ausschließlich Name, Vornamen, Geburtsdatum und Geburtsort digital eintragen) - handschriftliche, ausgedruckte oder gescannte Formulare werden nicht angenommen
  • Aufforderungsbescheid des BAföG-Amts
  • aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
  • aktueller LSF-Auszug
  • Vorphysikumszeugnis
  • Physikumszeugnis
  • letzte Prüfungsladung

 

Sie erhalten Ihren bearbeiteten Nachweis als Scan per Email.
Bearbeitungsdauer: mindestens 14 Tage.

 

Bitte beachten Sie die Informationen des Studentenwerks zum Thema BAföG während der Corona-Pandemie.

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