Tierärztliche Fakultät
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Promotionsordnung

3. Änderungssatzung zur Promotionsordnung vom 19.03.2014

In der dritten Änderungssatzung ist die wesentliche Neuerung die Einführung eines geschäftsführenden Ausschusses, bestehend aus 6 Mitgliedern des Promotionsausschusses sowie dem Dekan als Vorsitzenden. Das Ziel dieser Änderung war, die Bearbeitung des Promotionsverfahrens und den laufenden Geschäftsgang einfacher zu machen und schnell auf zusätzliche Aufgaben reagieren zu können.

Der Geschäftsführende Ausschuss besteht derzeit aus folgenden Mitgliedern:

  • Univ.-Prof. Dr. Reinhard K. Straubinger, Ph.D. (Dekan)
  • Priv.-Doz. Dr. Rebecca Kenngott
  • Univ.-Prof. Dr. Gabriela Knubben
  • Univ.-Prof. Dr. Andreas F. Parzefall
  • Univ.-Prof. Dr. Heidrun Potschka
  • Univ.-Prof. Dr. Mathias Ritzmann
  • Univ.-Prof. Dr. Eckhard Wolf

Für Doktoranden ergeben sich nur in zwei Punkten Änderungen:

1) Die Anzeige eines Promotionsvorhabens muss jetzt zu Beginn der Doktorarbeit erfolgen.

2) Mit der gedruckten Dissertationsschrift muss auch eine elektronische Version eingereicht werden. Diese Änderung hat das Ziel, in Zukunft die Verwaltung der Dissertationsschriften im laufenden Promotionsvefahren vorwiegend mit den elektronischen Versionen zu betreiben. Es ist nicht daran gedacht regelmässig oder stichprobenartig eine Plagiatsprüfung durchzuführen.

Sowohl die Promotionsordnung von 2003 als auch die Änderungssatzungen sind jetzt gültig. Zur Erleichterung des Verständnisses der Promotionsordnung wird eine sog. konsolidierte Fassung erstellt. Dabei sind die Änderungen von 2007, 2009 und 2014 in die ursprüngliche Ordnung von 2003 eingearbeitet. Dies ist aber nur ein Hilfsmittel für den täglichen Gebrauch, rechtlich verbindlich sind die Schriftstücke von 2003, 2007, 2009 und 2014.


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