Tierärztliche Fakultät
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Zulassung zur klinischen Schwerpunktausbildung

Informationen zur klinischen Schwerpunktausbildung 2021/22

Zulassung

1. Die Zulassung ergibt sich aus §8 Art. 5 (4) der Prüfungs‐ und Studienordnung vom 29. September 2017: „Eine Zulassung zu Unterrichtsveranstaltungen des neunten Fachsemesters ist erst dann möglich, wenn die Prüfungen in mindestens sechs Prüfungsfächern (einschließlich Pharmakologie) gemäß § 29 TAppV bestanden sind.“


2. Studierende, die zum 12.09.2021 sechs (einschließlich Pharmakologie) oder mehr Prüfungen gemäß Nr. 1 bestanden haben, werden zur klinischen Schwerpunktausbildung 2021/22 zugelassen.


3. Studierende, die zum 12.09.2021 fünf oder weniger Prüfungen bestanden oder Pharmakologie nicht bestanden haben, werden aus der klinischen Schwerpunktausbildung 2021/22 ausgeschlossen und erst zur Schwerpunktausbildung 2022/23 zugelassen. Diese wenden sich bitte nach Bestehen ihrer sechsten Prüfung an das Studiendekanat der Tierärztlichen Fakultät (Kontaktformular) um eine Einteilung in die Schwerpunktausbildung zu veranlassen. Die nachträgliche Einteilung erfolgt nach freien Kapazitäten!


4. Studierende, die bis zum 12.09.2021 fünf oder weniger Prüfungen bestanden haben, können in begründeten Ausnahmefällen eine Ausnahmegenehmigung auf Zulassung unter Vorbehalt beim Studiendekan beantragen. Hierzu geben Sie bitte bis spätestens 06.09.2021 einen schriftlichen Antrag (inkl. Begründung und ggf. Attest) im Studiendekanat bzw. über das Kontaktformular ab.


5. Studierende, die zum 18.10.2021 fünf oder weniger Prüfungen oder Pharmakologie noch nicht bestanden haben, werden auch bei Zulassung unter Vorbehalt aus der klinischen Schwerpunktausbildung 2021/22 nachträglich ausgeschlossen und erst zur Schwerpunktausbildung 2022/23 zugelassen. Bereits absolvierte Teile der Schwerpunktklinik werden nicht anerkannt.


6. Teile des großen kurativen Praktikums können auch ohne Zulassung zum 9. Fachsemester abgeleistet werden.

Besonderheiten wegen der Corona-Pandemie

Jede Klinik hat hierzu eigene Regelungen. Bitte informieren Sie sich frühzeitig über Moodle und die Homepage.

Nacht- und Notdienste, Arbeitszeiten

Die Regelungen zu Arbeitszeiten, Nacht- und Notdiensten werden zu Beginn jedes Schwerpunktblocks von der jeweiligen Klinik separat festgelegt.

Krankheit und Wiederholungsmöglichkeiten

Diese Regelungen sind für alle Kliniken gleich!

Kliniken:

  • Es gibt keine Fehltage.
  • Die Kontaktdaten der Lehrverantwortlichen und jeweiligen Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen werden zu Beginn des Blocks bekannt gegeben.
  • Bei Krankheit ist die jeweilige Klinik bzw. das Institut unverzüglich telefonisch zu informieren.
  • Ab dem 2. Krankheitstag (egal ob in Folge oder unabhängig voneinander) sind unverzüglich und unaufgefordert ärztliche Atteste vorzulegen.
  • Bei mehr als 6 Krankheitstagen muss selbstständig Kontakt zu den Lehrverantwortlichen der jeweiligen Klinik wegen einer individuellen Wiederholungsmöglichkeit aufgenommen werden.
  • Studierende mit Kind, die spezielle Uhrzeiten (z.B. Kindergarten/Hort, etc.) einhalten müssen, wenden sich bitte mindestens 4 Wochen vor Blockbeginn an die Ansprechpartner vor Ort um einen individuellen Plan abzusprechen.

Arzneimittelverordnungs- und –anfertigungslehre:

  • Im Kurs „Arzneimittelverordnungs- und –anfertigungslehre“ müssen alle Kurse belegt werden.
  • Fehltermine gibt es keine.
  • Wiederholungsmöglichkeiten gibt es nur bei Krankheit und nach Vorlage eines ärztlichen Attests.

 Pathologie:

  • Die Sicherheitsbestimmungen für Studierende des Instituts für Tierpathologie auf der Homepage sind zu beachten!
  • Im Histologiekurs, in der Krankheitslehre, bei den Organ-Ralleys und –Demonstrationen sind insgesamt 2 Fehltermine erlaubt.
  • Bei mehr als 2 Fehlterminen sind diese Fehlzeiten im nächsten Block nachzuholen.
  • Bei den Obduktionskursen ist ein Fehltermin erlaubt, ansonsten muss ein Ersatztermin vereinbart werden.
  • Ärztliche Atteste und Prüfungstermine werden als entschuldigt anerkannt.
  • Detaillierte Informationen finden Sie auf der Homepage des Instituts.

Lebensmittel:

  • Unentschuldigtes Fehlen ist nicht möglich; bei Fehltagen ohne Entschuldigung wird die entsprechende Übung zunächst als nicht erfolgreich absolviert eingestuft. Eine Wiederholung der unentschuldigten Fehltage ist nach Absprache in einem der folgenden Blöcke möglich.
  • Entschuldigtes Fehlen ist möglich; bei Vorliegen/Einreichen von Entschuldigungen (z.B. ärztliches Attest, Kopie einer Prüfungsladung) wird die entsprechende Übung als erfolgreich absolviert eingestuft, eine Wiederholung des Fehltermins ist nicht erforderlich. Bei mehr als 3 entschuldigten Fehltagen pro Übung sind jedoch die darüber hinaus gehenden Fehltage in einem der folgenden Blöcke nachzuholen (sodass eine Teilnahme an über der Hälfte der pro Block vorgesehenen 7 Termine gewährleistet ist).
  • In den Übungen Fleischhygiene ist für die Bestätigung der erfolgreichen Teilnahme außerdem das Bestehen eines Testats (findet am Ende des Blocks im Rahmen der Übungen statt) sowie das Abfassen eines als ausreichend bewerteten Fleischuntersuchungsberichtes (wird während des Blocks erstellt und nach Korrektur am Ende des Blocks den Studierenden zurückgegeben) erforderlich.
  • Die Teilnahme an den Übungen Fleischuntersuchung ist bei Vorliegen von Hinderungsgründen nach § 42 Abs. 1 IfSG nicht möglich.
  • Die Teilnahme an den Übungen Fleischuntersuchung ist bei Einschränkung der Gehfähigkeit (z.B. Krücken wegen Knieverletzung) nur eingeschränkt möglich (Kurse im Kurssaal können absolviert werden, Kurse in der Schlachthalle können aufgrund der Verletzungsgefahr nicht absolviert werden).
  • Während der Kurse ist angemessene Schutzkleidung zu tragen.

Einschreibung in Moodle

Die Einschreibung in die entsprechenden Moodlekurse der klinischen Schwerpunktausbildungerfolgt selbstständig und eigenverantwortlich. Alle wichtigen Informationen, sowie (Not-)Dienstpläne etc. werden über die Kurse kommuniziert, weswegen eine zeitnahe Einschreibung dringend angeraten wird. Die Einschrebeschlüssel in die jeweiligen Kurse finden Sie hier.


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