Tierärztliche Fakultät
print

Links und Funktionen

Navigationspfad


Inhaltsbereich

Nützliche Hinweise zum Ende des Studiums

header neu klein

Hier entsteht ein Wegweiser für euch mit wichtigen Infos und Tipps zum Ende des Studiums. Der Wegweiser ist zur Zeit allerdings noch unvollständig. Wir würden uns freuen, wenn ihr uns Fragen, die ihr gerne zu dem Thema beantwortet hättet, per Mail schickt.

Approbation

Die Approbation als Tierärztin/Tierarzt berechtigt dazu Leiden und Krankheiten der Tiere zu verhüten, zu lindern und zu heilen, zur Erhaltung und Entwicklung eines leistungsfähigen Tierbestandes beizutragen, den Menschen vor Gefahren und Schädigungen durch Tierkrankheiten sowie durch Lebensmittel und Erzeugnisse tierischer Herkunft zu schützen und auf eine Steigerung der Güte von Lebensmitteln tierischer Herkunft hinzuwirken, §1 I BTÄO.

Wie bekomme ich meine Approbation?

Die Approbation beantragst du nach Abschluss des Studiums bei der zuständigen Behörde. Hast du an der LMU studiert, ist das die Regierung von Oberbayern. Das Antragsformular kann mittels eines Online-Assistenten der Regierung von Oberbayern ausgefüllt werden. Dort wird am Ende eine Liste zu den benötigten Unterlagen erstellt. Hier geht es zum Online-Assistenten der Regierung von Oberbayern.

Die Zeugnisse werden nach Abschluss der letzten Prüfung vom Prüfungsamt automatisch an die Regierung von Oberbayern geschickt. Das Führungszeugnis wird nach Beantragung bei der zuständigen Meldebehörde direkt vom Bundesamt für Justiz in Bonn an die Regierung von Oberbayern übermittelt. Die Kosten für die Approbation betragen derzeit 200€.

Ab wann kann ich frühestens einen Job als Tierärztin/Tierarzt annehmen?

Der Beruf darf erst mit Erhalt der Approbation ausgeübt werden. Du darfst also erst nach Erhalt der Approbation als Tierärztin/Tierarzt arbeiten.


Servicebereich