Tierärztliche Fakultät
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Versicherung bei Praktika

Grundsätzlich müssen drei Versicherungen berücksichtigt werden:

  • Krankenversicherung: als Studierende ist man krankenversichert, sollte allerdings mit der Krankenkasse abklären, ob ein Pflichtpraktikum in Deutschland/Ausland (Europa, außerhalb Europa...) mit versichert ist oder nicht.
  • Haftpflicht: falls die Praktikumsstelle keine Haftpflichtversicherung der Praktikanten zur Verfügung stellt, müssen sich Studierende für die Zeit des Praktikums selbst privat versichern.
  • Unfallversicherung: Seit dem Wintersemester 2022/2023 hält das Studentenwerk München wieder den Sammelvertrag zur Unfall-Versicherung für die an den betreuten Universitäten/Hochschulen immatrikulierten Studierenden vor. Ein versicherter Unfall liegt vor, wenn es sich um ein plötzlich von außen unfreiwillig auf den Körper einwirkendes Ereignis handelt, das zu einer dauerhaften Gesundheitsschädigung führt. Der Versicherungsschutz über diesen Vertrag besteht für Unfälle, von denen die versicherten Personen während der Freizeit, bei Praktika und prüfungsvorbereitenden Tätigkeiten für das jeweilige Studium außerhalb der jeweiligen Hochschule betroffen werden. Mitversichert sind auch Unfälle bei der Betätigung in einem Beruf oder Gewerbe -auch als Werkstudent-, für die nach dem SGB VII die zuständige Berufsgenossenschaft einzutreten hat, sofern diese Tätigkeit zur Examensvorbereitung gehört. Während Auslandssemestern und –praktika besteht der Versicherungsschutz für einen Zeitraum von maximal zwei Semestern. Für die Todesfalldeckung gilt eine 24-Stunden-Deckung. Ausgenommen vom Versicherungsschutz sind Praktika, die nicht im direkten Zusammenhang mit dem Studium stehen. Darüber hinaus besteht während der Praktika (in Deutschland) im Regelfall ergänzend noch der gesetzliche Unfall-Versicherungsschutz über die für den Praktikumsgeber zuständige Berufsgenossenschaft. Das Anmeldeverfahren ist hier vom Praktikumsgeber vorzunehmen. Unfälle sind auch weiterhin der Berufsgenossenschaft anzuzeigen (über die Personalabteilung des Praktikumsgebers). Alle Informationen des Studentenwerks finden Sie hier. Eine zusätzliche private Unfallversicherung bei Praktika im Ausland wird jedoch angeraten.

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